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Entwurmungsmittel

Die gebräuchlichsten Wirkstoffe in den Entwurmungsmitteln (Anthelminthika) gegen Rundwürmer wirken sowohl gegen die Magen-Darm-Würmer (MDS) als auch gegen geschlechtsreife Lungenwürmer. Einige der Präparate wirken zusätzlich gegen Räudemilben und diverse Fliegenarten (z.B. Dasselfliege). Gegen Legeregel und Bandwürmer gibt es weitere Mittel.

Die Anthelminthika unterscheiden sich in ihren Wirkstoffen, in der Dauer ihrer Wirksamkeit, im Wirkungsspektrum, in der Wartezeit für Fleisch und Milch und in ihrer Anwendungsart. Zwischen Injektionen, Pour-on und oraler bzw. intraruminaler Gabe kann ausgewählt werden.
Die seit vielen Jahrzehnten eingesetzten Wirkstoffe können in manchen Wurmpopulationen nicht mehr voll wirken. Eine Anthelminthikaresistenz kann vorliegen, wenn in einer Herde durch die Behandlung die durchschnittliche Eiausscheidung um weniger als 95% reduziert wird. Die genauen Kriterien sind international festgelegt.

Kombinationspräparate, die gleichzeitig auch gegen den Leberegelbefall wirken, werden hier nicht empfohlen. Der Entwicklungszyklus des Leberegels weicht sehr von dem der MDS ab, so dass eine nachhaltige Behandlung unter Einbeziehung der Entwicklungsstadien gleichzeitig mit der Behandlung gegen MDS meistens nicht vielversprechend ist. Ihr Tierarzt wird bei Behandlungen nach der Aufstallung ggf. ein Kombinationspräparat wählen, wenn beide Wurmtypen im Sommer ein Problem darstellten.

Anthelminthika sind verschreibungspflichtig, d.h. sie dürfen bei lebensmittelliefernden Tieren nur vom behandelnden Tierarzt verschrieben und mit dem Abgabe- und Anwendungsbeleg (AuA-Beleg) abgegeben werden. Die Behandlung muss für jedes Tier bzw. die Tiergruppe im Bestandsbuch des Betriebes mit Angabe des Datums der Verabreichung und der Wartezeit dokumentiert sein. 

Im Ökolandbau ist zu berücksichtigen, dass sich diese Wartezeit immer verdoppelt. Ausnahme: Beträgt die gesetzliche Wartezeit für ein Präparat 0 Tage sind generell 48 Stunden Wartezeit für Milch und Fleisch einzuhalten. Alle zugelassenen Entwurmungspräparate sind im Ökolandbau erlaubt; und dies ohne Begrenzung bei der Anzahl der Behandlungen. Allerdings dürfen nur befallene Tiere behandelt werden. Private Anbauverbände haben sich weitere Einschränkungen in den Richtlinien zu Tierbehandlung auferlegt (z.B. erlaubt „bioland“ keine Avermectine zur Entwurmung).

Aus Naturschutzgründen ist Folgendes zu beachten: Entwurmungsmittel, Räude-und Insektenmittel und deren ebenfalls giftigen Abbauprodukte werden größtenteils über den Kot ausgeschieden. Dadurch werden solche Insekten erheblich geschädigt, die den Kot der Wiederkäuer als Lebensgrundlage nutzen. Betroffen sind z.B. die Mistkäfer und diverse Dungfliegenarten. Aber auch insektenfressende Vögel wie z.B. Kiebitze, Stare, Schwalben oder Säugetiere wie Fledermäuse, Spitzmäuse, Igel usw. finden weniger Nahrung besonders, wenn sie Junge aufziehen. Für viele Insektenarten stark toxisch sind die Wirkstoffe der Avermectin-Gruppe also Doramectin und Ivermectin gefolgt von Eprinomectin. Moxidectin ist vermutlich etwas weniger schädlich für die Insektenfauna. Durch die Wurmmittel wird nicht nur die gesamte vom Kot abhängige Lebensgemeinschaft empfindlich gestört, sondern auch die Zersetzung der Dunghaufen behindert, was wiederum Verluste an pflanzenverfügbarem Stickstoff und grüner Weidefläche nach sich zieht. Negative Effekte gibt es auch für Fische und andere im Wasser lebende Organismen. Deshalb dürfen behandelte Tiere bei vielen Präparaten eine Zeitlang keinen direkten Zugang zu Gewässern haben. Dies gilt auch für das Moxidectin-Aufgusspräparat. Diese Anwendungsbeschränkungen werden aufgeführt in manchen Fachinformationen („Waschzettel“), die den Parasitenmitteln beigefügt sind. Bei Präparaten, die schon vor langer Zeit zugelassen wurden, können solche Hinweise bisher fehlen.

Um insgesamt nachteilige Effekte auf Natur und Umwelt zu minimieren, sollten Antiparasitenmittel nicht prophylaktisch angewendet werden, sondern gezielt und wenn möglich selektiv, d.h. auf Einzeltierbasis. Boli, die permanent Wirkstoff abgeben, sollten möglichst gemieden werden.

Die nachstehenden Tabellen wurden mittels Daten aus dem kostenpflichtigen Tierarzneimittelinformationssystem der Uni Leipzig (s.u.) erstellt. Trotz aller Sorgfalt ist es nicht möglich, alles stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die Informationen erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fachinformationen zu Tierarzneimitteln findet man auf folgenden Seiten:

Arzneimittelinformation des Bundesministeriums (öffentlich)

Tierarzneimittelinformationssystem der Uni Leipzig (nur medizinische Fachkreise)

Das deutsche Heilmittelwerbegesetz verbietet die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (§10 HWG). Deshalb dürfen hier keine Präparate genannt werden und es darf nur allgemein informiert werden.

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