Parasitenkontrolle im Ökolandbau
EU-Öko-Verordnung
Im der ökologischen Tierhaltung steht die Vorbeugung auch von Gesetzes wegen an erster Stelle.
Maßnahmen:
o bedarfsgerechten Versorgung der Tiere als Grundlage einer guten Abwehrkraft
o Hygienemaßnahmen und Weidemanagement
o Zucht auf Widerstandsfähigkeit
o Diagnostik und Monitoring: Kenntnis der im Bestand endemischen Parasiten sowie Tierbeobachtung und regelmäßige Untersuchungen
o Gezielte Behandlung von behandlungsbedürftigen Tieren
- Diese Behandlungen zählen nach EU-Öko-VO nicht zu den max. drei (oder 1, wenn Produktionszyklus < 1 Jahr) Behandlungen im Jahr.
- Voraussetzung für die Behandlung ist die tierärztliche Diagnosestellung (einige Anbauverbände fordern zusätzlich einen Erregernachweis).
- Eine routinemäßige, prophylaktische Entwurmung ohne tierärztliche Indikation und der Einsatz von Boli mit Langzeitwirkung sind nach Öko-VO nicht erlaubt.
- Bestimmte gegen Parasiten eingesetzte Wirkstoffe (z.B. Avermectine, synthetische Pyrethroide) sind bei einigen Anbauverbänden verboten bzw. nur in Sonderfällen erlaubt. Ihre Anwendung sollte aber aufgrund ihrer umwelttoxischen Eigenschaften in allen Betrieben kritisch hinterfragt werden.
- Die gesetzliche Wartezeit nach Arzneimittelanwendung wird verdoppelt. Mindestwartezeit: 48 Stunden
Richtlinien der Verbände
In den Richtlinien der Anbauverbände Bioland, Demeter und Biokreis gibt es besondere Vorgaben bzgl. Tiergesundheit bzw. Tierbehandlungen. Ausnahmen können im begründeten Einzelfall genehmigt werden.
Vorgeschrieben werden die Einbeziehung weigehygienischer Maßnahmen und ein Erregernachweis vor Behandlung. Der Einsatz von Antiparasitika wird durch Einschränkungen bei der Auswahl der Mittel stärker reguliert. Bestimmte Wirkstoffe (Avermectine, Pyrethroide) sind nicht oder nur für bestimmte Sonderfälle zulässig. Grund dafür sind die möglichen Umweltwirkungen.