Parasitenkontrolle im Ökolandbau
EU-Öko-Verordnung
In der ökologischen Tierhaltung steht die Vorbeugung auch von Gesetzes wegen an erster Stelle.
Zum vorbeugenden Management gehören die bedarfsgerechte Versorgung der Tiere als Grundlage einer guten Abwehrkraft, Hygienemaßnahmen und Weidemanagement und die Zucht auf Widerstandsfähigkeit. Durch gute Diagnostik und ein kontinuierliches Monitoring durch Tierbeobachtung und regelmäßige Untersuchungen können Maßnahmen gezielt geplant werden. Dazu gehört auch die gezielte Entwurmung von behandlungsbedürftigen Tieren.
Wenn chemisch- synthetische Mittel gegen Parasiten eingesetzt werden müssen, gelten nach EU-Öko-Verordnung folgende Vorgaben:
- Voraussetzung für die Behandlung ist die tierärztliche Diagnosestellung; es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl des Mittels (Anbauverbände ggf. mit strengeren Richtlinien, siehe unten).
- Eine routinemäßige, prophylaktische Entwurmung ohne tierärztliche Indikation und der Einsatz von Boli mit Langzeitwirkung sind nach Öko-VO nicht erlaubt.
- Diese Behandlungen zählen nach EU-Öko-VO nicht zu den max. drei (oder 1, wenn Produktionszyklus < 1 Jahr) Behandlungen im Jahr.
- Die gesetzliche Wartezeit nach Arzneimittelanwendung wird verdoppelt. Mindestwartezeit: 48 Stunden
Richtlinien der Verbände
In den Richtlinien der Anbauverbände Bioland, Demeter und Biokreis gibt es besondere Vorgaben bzgl. Tiergesundheit bzw. Tierbehandlungen. Ausnahmen können im begründeten Einzelfall genehmigt werden.
Vorgeschrieben werden die Einbeziehung weigehygienischer Maßnahmen und ein Erregernachweis vor Behandlung. Der Einsatz von Antiparasitika wird durch Einschränkungen bei der Auswahl der Mittel stärker reguliert. Bestimmte Wirkstoffe (Avermectine, Pyrethroide) sind nicht oder nur für bestimmte Sonderfälle zulässig. Grund dafür sind die möglichen Umweltwirkungen.
Minimieren Sie negative Umweltwirkungen!
Antiparasitika können negative Auswirkungen auf Flora und Fauna und die Mistrotte haben.
